Bei der Frage, ob die Bundestagswahl wegen des äußerst knappen Scheiterns des BSW neu ausgezählt werden sollte, sind die Deutschen gespalten.
36 Prozent würden laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet, eine Neuauszählung begrüßen, 30 Prozent lehnen sie ab. 21 Prozent ist es gleichgültig. Die größte Zustimmung findet eine Neuauszählung wenig überraschend bei Anhängern des BSW: hier sind 77 Prozent dafür. Bei Sympathisanten der AfD sind es 60 Prozent.
BSW-Gründerin Wagenknecht kritisierte gegenüber dem RND, dass der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags nach wie vor nicht zusammentritt, um über den Einspruch des BSW zu beraten: „Der Wahlprüfungsausschuss wird von Woche zu Woche immer mehr zu einer Farce. Es hätte schon längst eine Entscheidung geben müssen. Das Gremium beschädigt das Ansehen von Parlament und Demokratie“, sagte sie. „In der nächsten Sitzungswoche Ende November muss endlich der Weg für eine Neuauszählung freigemacht werden.“ Es gehe nicht nur ums BSW, sondern „vor allem um das Vertrauen in die Demokratie insgesamt“, sagte die scheidende Parteivorsitzende.
Die Berliner Staatsrechtsprofessorin Sophie Schönberger sieht hingegen keine Veranlassung, die Bundestagswahl neu auszuzählen. Sie sagte dem RND: „Es gibt keine systematischen Wahlfehler. Das Wahlprüfungsverfahren ist nicht dafür da, zu sagen, vielleicht lassen sie sich noch irgendwo Stimmen finden, sondern es ist dafür da, um Wahlfehler aufzuspüren.“ Das BSW habe nach ihrer Kenntnis keine „substanziellen Wahlfehler angemahnt“.
Dass es „minimale Zählfehler“ gebe, „können Sie in einem Massenverfahren nicht verhindern“, sagte Schönberger dem RND. „Einfach weil bei so vielen Stimmen immer Fehler passieren, weil Menschen keine Maschinen sind.“ Eine Nachzählung werde mit Sicherheit eine Abweichung zum amtlichen Endergebnis geben – „in welche Richtung, ist aber völlig ungewiss“, sagte Schönberger dem RND. „Es ist schlicht nicht vorgesehen, auf reinen Verdacht hin nachzuzählen.“
Sollte eine Nachzählung das BSW in den Bundestag bringen, hätte die schwarz-rote Regierungskoalition von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ihre Mehrheit verloren. Merz bliebe dennoch zunächst Kanzler, stellte Schönberger gegenüber dem RND klar: „Der am 23. Februar gewählte Bundestag bliebe in einer korrigierten Zusammensetzung bestehen. Dass die Zusammensetzung des Bundestags im Nachhinein verändert wurde, würde die Kanzlerwahl nicht ungültig machen. Staatsrechtlich ist das im Grundgesetz maximal stabil geregelt. Alles andere sind politische Fragen.“
dts Nachrichtenagentur

