Der Messerangreifer von Aschaffenburg muss dauerhaft in die Psychiatrie. Das entschied das Landgericht Aschaffenburg in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Damit folgte das Gericht der einstimmigen Forderung von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage. Der Anklagebehörde zufolge soll die Tat nicht wegen einer Radikalisierung des Beschuldigten begangen, sondern wegen Wahnvorstellungen. Der Mann soll zudem eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
Bei der Tat im Januar 2025 hatte der 28-jährige Afghane in einem Park eine Kita-Gruppe mit einem Messer angegriffen. Dabei wurden ein marokkanisches Kleinkind und ein Deutscher getötet sowie drei weitere Menschen schwer verletzt. Der polizeibekannte Täter war ausreisepflichtig.
dts Nachrichtenagentur

