Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe in fünf Fällen über die Verjährung in Dieselfällen. Alle Kläger wollen von Volkswagen Schadenersatz wegen Manipulationssoftware an den Dieselmotoren ihrer einst gebraucht gekauften Autos. Alle klagten später als Ende 2018 – also mehr als drei Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals. (Az. VII ZR 365/21 u.a.)
Die Oberlandesgerichte Koblenz und Stuttgart wiesen die Klagen wegen Verjährung ab. Sie argumentierten, dass die Kläger schon 2015 hätten wissen können, dass ihre Fahrzeuge betroffen waren. Der BGH soll nun entscheiden, wann die dreijährige Verjährungsfrist begann und ob den Autokäufern – falls ihre Fälle verjährt sind – trotzdem ein Restschadenersatz zusteht. Dieser verjährt erst nach zehn Jahren.
Quelle: AFP