Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Dienstag (11.00 Uhr) über Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Es geht darum, wie viel das Bundesinnenministerium einem Journalisten für die Übersendung von Dokumentenabschriften berechnen darf. (Az. 10 C 23.19)
Der Journalist Arne Semsrott beantragte im Dezember 2016 beim Ministerium, ihm die Gesprächsvorbereitung für ein Treffen des damaligen Innenministers Thomas de Maizière mit Facebook-Gründer Mark Zuckerberg im August 2016 zuzusenden. Das Ministerium schickte teils geschwärzte Dokumentenabschriften und legte eine Bearbeitungsgebühr von 235 Euro fest. Dagegen klagte Semsrott vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Dieses hob den Gebührenbescheid auf, woraufhin das Ministerium in Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht ging.
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