Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich am Dienstag (10.30 Uhr) mit der Frage, welche Auskünfte die Presse über ein Disziplinarverfahren gegen einen Beamten verlangen darf. Es geht um einen Referatsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit dem Tarnnamen „Lothar Lingen“, der nach dem Auffliegen des rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) Akten über sogenannte V-Leute schreddern ließ. (Az. 2 C 41.18)
Gegen „Lingen“ wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet, zu dem ein Journalist Fragen an das BfV stellte. Dieses verweigerte die Auskunft unter anderem mit Verweis auf die Geheimhaltungspflicht. Der Journalist klagte erfolgreich vor dem Kölner Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht Münster gab allerdings einer Berufung teilweise statt. Beide Parteien legten daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht Revision ein.
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