Das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Ceta) beschäftigt am Dienstag (12.00 Uhr) das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter verhandeln mündlich über eine Organklage der Linksfraktion im Bundestag. Es geht darum, ob das Parlament 2016 mit einer Stellungnahme zu Ceta das Grundgesetz verletzte. (Az. 2 BvE 4/16)
Teile des Abkommens traten 2017 vorläufig in Kraft. Vollständig kann Ceta aber erst in Kraft treten, wenn alle EU-Mitgliedsstaaten es ratifizierten. Deutschland wartet dafür die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ab. In Karlsruhe sind mehrere Klagen anhängig. Termine zu weiteren Verhandlungen stehen aber noch nicht fest, ebenso wenig der Termin zur Urteilsverkündung im Organstreitverfahren.
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