Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle gegen Haibatullah Akhundzada, den obersten Führer der Taliban, und Abdul Hakim Haqqani, den obersten Richter der Taliban, erlassen.
Das teilte der IStGH am Dienstag in Den Haag mit. Die Haftbefehle stehen im Zusammenhang mit der Situation in Afghanistan, wo die beiden seit dem 15. August 2021 de facto die Macht ausübten. Es gibt nach Ansicht der Vorverfahrenskammer II des IStGH „hinreichende Gründe zu der Annahme“, dass Akhundzada und Haqqani Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, indem sie Verfolgungen aus geschlechtsspezifischen Gründen angeordnet, angestiftet oder gefördert haben.
Die Kammer stellte fest, dass die Taliban eine Regierungspolitik umgesetzt haben, die zu schweren Verletzungen der Grundrechte und Freiheiten der Zivilbevölkerung in Afghanistan führte. Insbesondere Mädchen und Frauen wurden aufgrund ihres Geschlechts gezielt ihrer fundamentalen Rechte beraubt. Dies umfasste unter anderem das Recht auf Bildung, Privatsphäre und Familienleben sowie die Freiheiten der Bewegung, Meinungsäußerung, des Denkens, des Gewissens und der Religion. Auch Personen, deren sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität „nicht mit der Taliban-Politik übereinstimmten“, wurden verfolgt.
Die Haftbefehle bleiben vorerst unter Verschluss, um Opfer und Zeugen zu schützen und die Verfahren zu sichern. Dennoch hielt die Kammer es für gerechtfertigt, die Existenz der Haftbefehle öffentlich bekannt zu machen, um die weitere Begehung dieser Verbrechen zu erschweren.
dts Nachrichtenagentur