Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Auslobung von 10-Euro-Gutscheinen durch eine niederländische Versandhandelsapotheke für unzulässig erklärt. Die Aktion, bei der Kunden bei Einlösung eines E-Rezepts einen Gutschein erhielten, verstoße gegen das Heilmittelwerbegesetz, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Die Apotheke hatte Gutscheine sowohl für die erste Bestellung über eine App als auch für die Einlösung von E-Rezepten angeboten. Das Guthaben konnte teilweise für den Kauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel genutzt werden. Das Gericht sah darin eine unzulässige produktbezogene Werbung, die den Verbrauch von Arzneimitteln fördere. Die Höhe der Gutscheine von 10 Euro übersteige auch den Wert einer „geringwertigen Kleinigkeit“, die das Gesetz in solchen Fällen erlaube.
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Frankfurt. Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.5.2025, Az. 6 U 347/24).
dts Nachrichtenagentur