Aus der Grünen-Bundestagsfraktion gibt es Kritik an einem Vorstoß aus Bayern und Baden-Württemberg, die bisherige DNA-Analyse auf die sogenannte “biogeografische Herkunft” zu erweitern.
“Unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung sollen massive Grundrechtseingriffe gerechtfertigt werden. Das sind rassistische Methoden, vollkommen wirkungslos und kriminologisch unbrauchbar”, sagte die Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss des Bundestags, Lena Gumnior, dem “Spiegel”.
Mit der erweiterten DNA-Analyse lassen sich nicht nur äußerliche Merkmale wie Augen- oder Haarfarbe ermitteln, sondern auch, aus welcher Weltregion der Täter stammt. Das Instrument wird bereits in Österreich und den Niederlanden angewandt, in Deutschland ist es bislang verboten.
Bayern und Baden-Württemberg wollen dies mit einem entsprechenden Vorstoß auf der anstehenden Justizministerkonferenz in Bad Schandau ändern. In der Vorlage der beiden Länder wird die neue Bundesministerin der Justiz, Stefanie Hubig (SPD), gebeten, “gegebenenfalls im Benehmen mit dem Bundesminister des Innern, einen entsprechenden Regelungsvorschlag zu prüfen”.
Gumnior sagte, die Analyse der sogenannten “biogeografischen Herkunft” unterliege nicht nur einer enormen Fehlerquote, sondern sei auch noch vollkommen ungeeignet, um Fälle aufzuklären. “Nach genetischen Merkmalen zu suchen, ist ungefähr so aussagekräftig wie die Abfrage nach Vornamen”, sagte die Abgeordnete, die zum linken Flügel der Grünen zählt. Es werde “in den unantastbaren Kernbereich der Persönlichkeit eingegriffen und rassistische Stereotype aufrechterhalten”, die Analyse ermögliche “eine Hetzjagd auf Minderheiten”.
Da helfe auch der Hinweis nicht weiter, dass die Methode in anderen Ländern angewendet werde. “Bisher sind auch dort keine Ermittlungserfolge bekannt, die geplante Maßnahme hat nichts mit evidenzbasierter Kriminalitätspolitik zu tun”, sagte die Grünenabgeordnete aus Niedersachsen.
dts Nachrichtenagentur