Polizisten dürfen einen Verdächtigen auch körperlich zwingen, sein Handy per Fingerabdruck zu entsperren.
Das hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einer diese Woche veröffentlichten Leitsatzentscheidung beschlossen, über die der “Spiegel” berichtet. Voraussetzung sei nur, so der BGH, dass eine zuvor gerichtlich angeordnete Durchsuchung “gerade auch dem Auffinden von Mobiltelefonen dient” und “der beabsichtigte Datenzugriff trotz seiner Eingriffsintensität verhältnismäßig ist”.
In dem Fall aus Köln geht es um einen Erzieher, der trotz Verurteilung wegen Herstellung und Besitz von Kinderpornografie nebst einem gegen ihn verhängten Berufsverbot erneut als Babysitter tätig war. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden seine beiden Mobiltelefone beschlagnahmt. Da der Beschuldigte diese nicht freiwillig entsperrte, drückte ein Polizist dessen rechten Zeigefinger gewaltsam auf den Sensor. Auf dem Handy wurden dann tatsächlich Missbrauchsdarstellungen von Kindern gefunden.
Der BGH sieht dieses Vorgehen als zulässig an: Die Polizei dürfe ja auch zwangsweise Fingerabdrücke abnehmen. Der Strafverteidiger Christoph Knauer, Vorsitzender des Ausschusses Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer, hält das für “verfassungsrechtlich problematisch”: “Der Gesetzgeber müsste dafür eine eigene Rechtsgrundlage schaffen.”
dts Nachrichtenagentur