Justizministerin verlangt “europarechtskonforme” Asylpolitik

Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle (Archiv)

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt auf ein europarechts- und rechtsstaatskonformes Vorgehen in der Asylpolitik. Die Koalition habe die Vereinbarung getroffen, weiter gegen irreguläre Migration vorzugehen, sagte Hubig der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Freitagsausgabe). Das sei ein gemeinsames Ziel. “Mir ist wichtig, dass wir dabei europarechts- und rechtsstaatskonform arbeiten.” Die Justizministerin ergänzte: “Der Innenminister versichert mir, dass er das genauso sieht.”

Auf die Frage, ob Zurückweisungen von Asylsuchenden mit dem Recht vereinbar seien, sagte Hubig: “Der Innenminister selbst hat klargestellt, dass er Zurückweisungen nicht allein auf das nationale Recht stützen kann. Es müssen auch die Voraussetzungen von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union vorliegen.”

Die enormen Auswirkungen der Migration der letzten Jahre nannte Hubig “unbestreitbar”. Sie verwies auf die knapp 25.000 Schüler, die Rheinland-Pfalz innerhalb von drei Jahren zusätzlich aufgenommen habe. Das seien “erhebliche Herausforderungen”. Aber als Justizministerin sage sie: “Das allein wird nicht genügen, um eine Ausnahme zu begründen. Die Voraussetzungen für diese Ausnahmevorschrift sind hoch.”

Auf die Frage, ob sie ihre Bedenken mit dem Bundesinnenminister teile, antwortete Hubig: “Alexander Dobrindt und ich sind in guten und sehr offenen Gesprächen. Auch der Bundeskanzler hat klar gemacht, dass wir rechtsstaatliche, insbesondere europarechtliche Vorgaben beachten werden und dass es keinen deutschen Alleingang geben wird. Das ist der richtige Maßstab.”

dts Nachrichtenagentur

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