Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Auslieferung eines Afghanen nach Griechenland zur Vollstreckung einer dort ausgesprochenen Freiheitsstrafe für zulässig erklärt. Das teilte das OLG am Dienstag mit. Der Mann war in Griechenland zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Dem Urteil liegt zugrunde, dass der Verfolgte 2020 in Thessaloniki einem anderen afghanischen Staatsangehörigen einen echten afghanischen Pass und einen deutschen Aufenthaltstitel übergab, um die Ausreise nach Österreich zu ermöglichen. Die Polizei erkannte das Täuschungsmanöver am Flughafen Thessaloniki.
Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass die Tat sowohl nach deutschem als auch nach griechischem Recht strafbar sei. Einem Abschiebeverbot stehe die Auslieferung nicht entgegen, da der Verfolgte durch seine Handlungen selbst bewiesen habe, dass seine Ausreise in einen anderen Staat möglich und zumutbar sei. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar (Beschluss vom 25.3.2025, Az. 2 OAusA 24/25).
dts Nachrichtenagentur