Opferschutz erschwert Prozess gegen Attentäter von Magdeburg

Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt (Archiv)

Der Prozess gegen den Attentäter von Magdeburg stellt die Justiz vor massive Probleme. Das berichtet der “Spiegel”.

2009 wurde mit einer Gesetzesänderung der Opferschutz verbessert, seitdem sind die Hürden für eine Nebenklage deutlich gesenkt. Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft fürchtet nun, dass es Hunderte Nebenkläger geben könnte. “Da ist der Bundesgesetzgeber, der es sicher gut gemeint hat, wohl übers Ziel hinausgeschossen”, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Tewes.

Die Ermittler rechnen mit einem Mammutprozess: “Es gibt bislang in ganz Sachsen-Anhalt keinen Ort, an dem man einen solchen Prozess mit womöglich Hunderten Nebenklägern durchführen könnte”, so Tewes. Bislang hätten etwa 80 Betroffene Interesse gezeigt – “und fast jeden Tag kommen weitere dazu”. Derzeit sucht eine Arbeitsgruppe der Justiz einen ausreichend großen Saal. Sollte das nicht gelingen, könnte der Prozess auch in ein anderes Bundesland verlegt werden.

Der Angeklagte Taleb A. hatte kurz vor Weihnachten mit einem Auto in der Magdeburger Altstadt sechs Menschen getötet und knapp 300 verletzt. Die Angehörigen der Toten und sämtliche Verletzte sind berechtigt, als Nebenkläger aufzutreten.

dts Nachrichtenagentur

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