Überlastung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist offenbar der Grund, warum der Attentäter des Aschaffenburger Doppelmordes nicht schon 2023 abgeschoben wurde.
Das berichtet die “Bild” (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf ein vertrauliches Papier aus dem Bundesinnenministerium. Danach hatte das Bamf den Asylantrag des Afghanen am 19. Juni 2023 abgelehnt. Er hätte also nach Bulgarien abgeschoben werden müssen, weil er über dieses EU-Land nach Deutschland gekommen war.
Doch das entsprechende Abschiebeschreiben des Bamf an die zuständige Ausländerbehörde wurde erst mehr als einen Monat später, am 26. Juli, verschickt. Damit war die Frist für eine Rückführung nach Bulgarien, die am 3. August endete, zu kurz. “Die sogenannte Abschlussmitteilung zum Verfahren (Mitteilung an die Ausländerbehörde über die Unanfechtbarkeit der Entscheidung) erging erst verzögert am 26. Juli 2023 an die Ausländerbehörde”, zitiert “Bild” aus dem Dokument.
“Diese Verzögerung beim Versand der Abschlussmitteilung ist rückwirkend nicht mehr aufklärbar, wird aber der hohen Arbeitsbelastung im Jahr 2023 aufgrund der hohen Zugangszahlen geschuldet sein.” Ein Sprecher des Innenministeriums sagte auf “Bild”-Anfrage: “Aus langen Verfahrensdauern beim Bamf – insbesondere im Jahr 2023 – hat die Bundesregierung Konsequenzen gezogen. Das Bamf wurde personell nochmal deutlich gestärkt. 2024 hat das Bamf Personalmittel für 1.140 zusätzliche Mitarbeiter erhalten.”
dts Nachrichtenagentur