Umfrage: Große Mehrheit will “Recht auf Reparatur”

Kaputte Fernseher in einem Container (Archiv)

Eine große Mehrheit der deutschen Verbraucher ist für schnelle Verbesserungen bei der Reparierbarkeit von technischen Geräten. Das geht aus einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben) berichten. Demnach halten es 89 Prozent der Deutschen für eher oder sehr wichtig, dass die Bundesregierung ein Recht auf Reparatur einführt.

Laut der Befragung spricht sich eine deutliche Mehrheit der Deutschen zudem dafür aus, dass Hersteller künftig Angaben zur Reparaturfähigkeit und auch verbindliche Aussagen zur Lebensdauer eines technischen Geräts machen müssen: Für den Kauf von Elektroprodukten würde ein Großteil der Verbraucher (90 Prozent) verbindliche Herstellerangaben zur Lebensdauer eher oder sehr wichtig finden. Ebenso wäre für 87 Prozent der Befragten auch eher oder sehr wichtig, ob das Gerät reparierfähig ist, also Ersatzteile oder Software-Updates verfügbar sind.

77 Prozent der Deutschen sagen laut Umfrage, ein Gerät zu reparieren, sei bislang zu teuer. Die Hälfte (50 Prozent) hält eine Reparatur für zu umständlich. 42 Prozent geben an, von einem Fachmann von einer Reparatur abgehalten worden zu sein. 30 Prozent erklären, ein passendes Ersatzteil habe gefehlt.

Mit Blick auf die Kosten bei der Reparatur eines defekten Geräts spricht sich eine Mehrheit der Deutschen zudem für eine staatliche Unterstützung aus. Mehr als drei Viertel der Befragten (78 Prozent) geben an, dass sie ein Elektrogerät reparieren lassen würden, wenn sie einen Zuschuss vom Staat dafür erhalten würden. Auch in Deutschland habe es bereits positive Erfahrungen bei regionalen Modellversuchen gegeben, so die Verbraucherzentrale.

“Eine Reparatur muss sich auch finanziell lohnen”, sagte Keo Sasha Rigorth, Team Mobilität und Ressourcenschutz im VZBV, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. “Ein bundesweiter Reparaturbonus würde nicht nur viel Müll vermeiden, sondern auch eine neue Reparierkultur stärken. Länder wie Österreich oder Frankreich machen es vor.”

Die europäische Richtlinie zum Recht auf Reparatur sieht vor, dass Reparaturen auch nach Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für einige Produktgruppen zu einem angemessenen Preis angeboten werden müssen. Die EU-Länder – also auch Deutschland – müssen die Vorgabe bis Juli 2026 in nationales Recht umsetzen.

dts Nachrichtenagentur

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