Die Union will die Regelungen zur Ausweisung von kriminellen Ausländern verschärfen. “Wir können nicht dulden, dass Menschen, die bei uns zu Gast sind und Hilfe in Anspruch nehmen, straffällig werden oder Konflikte auf deutschem Boden austragen”, heißt es im Beschlussentwurf eines Sicherheitspapiers für die an diesem Freitag beginnende Vorstandsklausur in Hamburg, über den die “Rheinische Post” (Freitagausgabe) berichtet.
“Ein Täter verliert sein Aufenthaltsrecht, wenn er eine so schwere Straftat begeht, dass er rechtskräftig – auch auf Bewährung – zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird”, heißt es in dem Papier. “Oder wenn er zum zweiten Mal wegen vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig verurteilt wird, egal ob Freiheitsstrafe oder nicht.”
Die Ausländerkriminalität steige stark an. Wer sein “Gastrecht” missbrauche, “indem er sich bewusst gegen unsere Rechts- und Werteordnung stellt und damit für Unfrieden sorgt, darf in unserem Land keine dauerhafte Bleibeperspektive haben”, fordert die Union.
Darüber hinaus bekräftigt die Union in dem siebenseitigen Papier ihr Vorhaben, Doppelstaatlern die deutsche Staatsangehörigkeit bei schweren Straftaten abzuerkennen. “Wenn Personen schwere Straftaten begehen und wir erkennen, dass wir mit der Einbürgerung einen Fehler gemacht haben, muss bei Doppelstaatlern eine Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit möglich sein”, so die Union. “Das muss insbesondere gelten bei extremistischen und terroristischen Taten.”
dts Nachrichtenagentur