Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf für das sogenannte “Kritis-Dachgesetz” beschlossen. Das Gesetz soll erstmals den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorenübergreifend regeln. Bisher gab es eine solche Bundesregelung nur für die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen.
“Wir machen Deutschland widerstandsfähiger und krisenfester”, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Man müsse sich gegen Krisen- und Katastrophenfälle viel stärker wappnen als in der Vergangenheit. “Die russische Aggression in Europa, Sabotageakte und Terroranschläge bedrohen unsere Sicherheit. Durch den Klimawandel erleben wir immer häufiger Naturkatastrophen wie Starkregen und Überschwemmungen.”
Mit unserem Dachgesetz würden erstmals die zu schützenden Bereiche definiert und dafür gesorgt, dass Risiken früher erkannt, Schutzmaßnahmen getroffen und Störungen gemeldet werden. “Das sind herausragend wichtige Maßnahmen für den Schutz der Menschen in Deutschland, für eine sichere Versorgung und eine schnellere Bewältigung von Krisen, wenn sie eintreten”, so Faeser.
Im Entwurf für das Kritis-Dachgesetz werden elf Sektoren genannt: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum, Siedlungsabfallentsorgung, Öffentliche Verwaltung sowie Leistungen der Sozialversicherung. Welche Anlagen in Deutschland unter die Regelungen des Gesetzes fallen, bemisst sich nach quantitativen und qualitativen Kriterien. Wenn eine Einrichtung zum Beispiel essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland ist und mehr als 500.000 Personen versorgt, zählt sie zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzentwurfs. Außerdem wird das Ausmaß der wechselseitigen Abhängigkeiten der kritischen Infrastrukturen untereinander berücksichtigt: So hängen vom Energiesektor auch alle anderen Sektoren ab. Genauso sind Wasser und Transportwege für die jeweils anderen Sektoren unverzichtbar.
dts Nachrichtenagentur