Das BSW geht in Nordrhein-Westfalen juristisch gegen die Änderung der Sitzverteilung im neuen Kommunalwahlgesetz vor. Man habe dazu beim Verfassungsgerichtshof eine Verfassungsklage eingereicht, teilte der NRW-Landesverband am Donnerstag mit.
Bei den Änderungen handele es sich um einen “Angriff auf die kommunale Demokratie”, sagte der Landesvorsitzende Jan Ristau. Der Beschluss ziele offensichtlich darauf ab, kleinere Parteien bei der Kommunalwahl massiv zu benachteiligen. Der Co-Vorsitzende Amid Rabieh ergänzte, dass man bei der Klage zuversichtlich sei, “weil das Verfassungsgericht in den letzten Jahren immer wieder solchen arroganten Versuchen, die kleinen Parteien – etwa durch eine Sperrklausel – zu diskriminieren, einen Strich durch die Rechnung gemacht hat”.
Die Änderungen am Kommunalwahlgesetz waren Anfang Juli von den NRW-Regierungsparteien CDU und Grüne gemeinsam mit der SPD beschlossen worden. Scharfe Kritik kam damals unter anderem von der FDP.
Nach einem Gutachten des Politikwissenschaftlers Joachim Behnke und der Mathematikerin Kai-Friederike Oelbermann bedeutet die Reform massive Sitzverschiebungen. So hätte die FDP beispielsweise 135 Mandate weniger in kommunalen Vertretungen, wenn das Gesetz schon bei den Kommunalwahlen 2020 gegolten hätte. Bei der Linkspartei sind es 94. Dagegen hätten die Grünen 111 zusätzliche Mandate, die SPD hätte 131 Sitze mehr und die CDU sogar 234.
Mehrere Gutachten seien übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass das bislang geltende Sitzberechnungsverfahren bei Kommunalwahlen “frei von Ungleichgewichten” sei, während das neue Verfahren zu “signifikanten und krassen Verzerrungen des Wahlergebnisses zu Gunsten größerer Parteien” führe, so das BSW. Eines dieser Gutachten sei sogar von den Regierungsparteien CDU und Grüne selbst in Auftrag gegeben, aber erst nach dem Gesetzgebungsverfahren veröffentlicht worden. “Diese Heimlichtuerei zeigt deutlich, dass es den Regierungsparteien nicht darum geht, eine faire Wahl zu ermöglichen, sondern vielmehr darum, sich der Konkurrenz zu entledigen”, sagte Ristau.
Neben dem BSW will auch die FDP gegen die Wahlrechtsreform Klagen. Zudem hatte Volt NRW bereits im August eine Klage gegen die Reform des Kommunalwahlrechts beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.
dts Nachrichtenagentur