Nach den jüngsten Niederlagen vor Gericht gegen Lieferanten von Corona-Schutzmasken trifft das Bundesgesundheitsministerium in seiner Haushaltsplanung Vorsorge für Kosten in dreistelliger Millionenhöhe, die aus den Urteilen resultieren könnten. Allein für das Jahr 2025 geht das Ministerium von “Abwicklungsrisiken” aus dem Maskeneinkauf zu Beginn der Pandemie in Höhe von bis zu 480 Millionen Euro aus, berichtet das Wirtschaftsmagazin “Capital” unter Berufung auf eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofes zum Haushaltsplan des Ministeriums für 2025.
Bei den Finanzrisiken entfallen demnach bis zu 120 Millionen Euro auf Direktverträge, die das damals von Jens Spahn (CDU) geführte Ministerium im Frühjahr 2020 mit Maskenlieferanten abgeschlossen hatte. Weitere Risiken in Höhe von 360 Millionen Euro ergeben sich aus Bestellungen über ein “Open-House-Verfahren” genanntes spezielles Einkaufsverfahren. Wie der Rechnungshof in seinem Bericht schreibt, geht es bei den “Open-House”-Klagen, für die das Ministerium Vorsorge trifft, jedoch um “lediglich einen bestimmte Fallkonstellation mit einem Streitwert von insgesamt 270 Millionen Euro” sowie Zusatzkosten wie Zinszahlungen oder Anwaltshonorare von bis zu 90 Millionen Euro. Bis heute sind Dutzende Klagen von Maskenlieferanten gegen den Bund anhängig, ihr Streitwert summiert sich nach Angaben des Ministeriums auf mehr als 2 Milliarden Euro.
Finanzieren will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Ausgaben, die noch infolge der laufenden Maskenprozesse anfallen könnten, aus Finanzpuffern. Aus Mitteln für die Beschaffung von Schutzausrüstung aus Vorjahren, die nicht ausgegeben worden waren, besteht ein sogenannter Ausgaberest. Diesen beziffert der Bundesrechnungshof auf 1,6 Milliarden Euro. Bei einer Verwendung dieser Mittel für Schadensersatzzahlungen an Maskenlieferanten und Rechtskosten müsse Lauterbach aber Einsparungen an anderer Stelle in seinem Etat vornehmen, so die Haushaltskontrolleure.
In diesem Sommer hatte das Kölner Oberlandesgericht in zwei wegweisenden Maskenverfahren gegen das Gesundheitsministerium entschieden. Allein in einem Fall muss das Ministerium einem Maskenlieferanten inklusive Zinsen rund 118 Millionen Euro zahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Ministerium will erreichen, dass sich der Bundesgerichtshof mit den Maskenfällen beschäftigt.
dts Nachrichtenagentur