Bundeskabinett beschließt Lauterbachs Herz-Gesetz

Fahrradergometer für Belastungs-EKG (Archiv)

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum sogenannten “Gesundes-Herz-Gesetz” (GHG) beschlossen. Durch das Gesetz sollen Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen möglichst früh erkannt und bekämpft werden, teilte das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch mit. Dafür sieht es den Ausbau von Früherkennungsuntersuchungen, neue strukturierte Behandlungsprogramme und die Verbesserung von Therapiemöglichkeiten vor.

Minister Karl Lauterbach (SPD) sagte: “Wir müssen die Gesundheit der Herzen besser schützen. Deutschland hat hier ein Problem – zu viele Herztote. Dafür sollten wir alle unseren Lebenswandel anpassen, uns mehr bewegen und bewusster ernähren.” Genauso wichtig sei aber auch, vererbte Risikofaktoren früher zu erkennen und besser zu bekämpfen. Dafür schaffe man nun die Grundlagen. “Mit diesem Gesetz können wir die Lebenserwartung und die Lebensqualität in Deutschland deutlich verbessern”, so Lauterbach.

Vorgesehen ist unter anderem, dass Kinder und Jugendliche künftig einen Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Rahmen der Kinder- und Jugenduntersuchungen haben.

Für Erwachsene soll die bereits bestehende Gesundheitsuntersuchung durch die Einführung von Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren erweitert werden.

Zudem wird ein gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit Lipidsenkern geregelt, die das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken sollen. Außerdem wird der Anspruch auf eine medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung ausgeweitet. Er ist künftig nicht nur auf eine “schwere Tabakabhängigkeit” beschränkt und wird häufiger als alle drei Jahre finanziert.

dts Nachrichtenagentur

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