Bund plant mit weniger Geld für “Energie und Nachhaltigkeit”

Schwimmendes LNG-Terminal in Wilhelmshaven (Archiv)

Die Bundesregierung plant im kommenden Jahr weniger Geld im Haushaltsposten “Energie und Nachhaltigkeit” ein. Das geht aus dem Entwurf für das Haushaltsgesetz 2025 hervor.

In dem entsprechenden Kapital des dem Wirtschaftsministerium zugeordneten Einzelplans 09 sind laut Bundesregierung “die wesentlichen finanzwirksamen Schwerpunkte der Klimaschutz- und Energiepolitik zusammengefasst”. Für den gesamten Bereich sieht der Haushaltsentwurf nun ein Mittelvolumen von 2,85 Milliarden Euro vor – knapp eine halbe Milliarde Euro weniger als für 2024, da waren es 3,33 Milliarden Euro.

Größter Ausgabenposten in dem Kapitel sind die geplanten 973,23 Millionen Euro zur Finanzierung der LNG-Standorte – also für den Betrieb der Flüssiggas-Terminals und den Aufbau der benötigten Infrastruktur. Im Haushalt für 2024 waren dafür 1,17 Milliarden Euro eingestellt. 94,4 Millionen Euro stehen für “Maßnahmen zur Sicherung der Pipelinerohölversorgung der für die Versorgung von Nordostdeutschland mit Mineralölprodukten und Kraftstoffen essenziellen Erdölraffinerie PCK Schwedt” zur Verfügung (2024: 140,4 Millionen Euro). Fünf Millionen Euro – ebenso viel wie 2024 – sind für Investitionen in die Transformation ostdeutscher Raffinerien und Häfen eingeplant.

Die Sanierung der vom Uranerzbergbau geschädigten Regionen in Sachsen und Thüringen sowie das Auslaufen der Steinkohle-Subventionen schlagen im Haushalt 2025 mit 158,12 Millionen Euro zu Buche (2024: 168,82 Millionen Euro). Davon gehen 126,5 Millionen Euro, die gleiche Summe wie 2024, an die Wismut GmbH, die die Bergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und Anlagen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und Bergsicherheitsaspekten abwickelt.

Für die Energieforschung sollen 482,51 Millionen Euro bereitgestellt werden (2024: 569,03 Millionen Euro). Die Mittel werden an Forschungseinrichtungen, wie etwa Institute der Fraunhofer-Gesellschaft, Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft und Universitäten vergeben. Auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wie beispielsweise Hersteller und Betreiber von energietechnischen Anlagen, Versorgungsunternehmen und die Bauindustrie, sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung können gefördert werden. Im Mittelpunkt der Förderung stehen laut Bundesregierung Technologien und Konzepte, “die deutliche Effizienzsteigerungen, Integration erneuerbarer Energien, sowie die Gewährleistung der Versorgungssicherheit versprechen”.

Die Titelgruppe Klimaschutz sieht Ausgaben in Höhe von 702,24 Millionen Euro vor (2024: 810,64 Millionen Euro). Der Löwenanteil davon – 635 Millionen Euro – ist für Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland vorgesehen (2024: 735 Millionen Euro). Im Rahmen von Klimapartnerschaften mit Entwicklungsländern sollen Klima- und Biodiversitätsschutzmaßnahmen gefördert werden, heißt es zur Erläuterung in dem Entwurf. Die Förderung erfolge durch Zins- und Investitionszuschüsse sowie durch die Beteiligung und Gewährung von Zuschüssen an internationale Fonds. 24,73 Millionen Euro (2024: 25,7 Millionen Euro) fließen in die internationale Zusammenarbeit. Davon wiederum 18,15 Millionen Euro in Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Klimaschutzinitiative.

Für das Klimaschutzprogramm 2030 und den Klimaschutzplan 2050 sollen 11,03 Millionen Euro bereitstehen (2024: 12,8 Millionen Euro). Der Vorlage zufolge sollen Aufträge vergeben und Zuwendungen gewährt werden für “strategische Maßnahmen und Projekte zur Begleitung und zum Monitoring sowie zur Fortschreibung und Überprüfung des Klimaschutzprogramms 2030 sowie des Klimaschutzplans 2050”. Insbesondere gehe es dabei um Klimaschutzkonzepte, Gutachten und Studien, Dialogprozesse und Öffentlichkeitsarbeit zur Beteiligung der relevanten gesellschaftlichen Interessengruppen und der Bürger sowie um die Einrichtung und Begleitung von Gremien für zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Begleitung des Umsetzungs-, Überprüfungs- und Fortschreibungsprozesses, heißt es im Haushaltsentwurf.

dts Nachrichtenagentur

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