Bei der geplanten Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland ab 2026 bedarf es vermutlich keines Beschlusses des Bundestags. Dies geht aus einer Antwort der Wissenschaftlichen Dienste auf eine Anfrage der partei- und fraktionslosen Bundestagsabgeordneten Joana Cotar hervor, über die der “Spiegel” berichtet.
Verwiesen wird darin auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1984, die sich mit der Aufstellung nuklearer Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik im Rahmen des Nato-Doppelbeschlusses befasste. Die Richter hätten damals mit sieben zu einer Stimme die Frage verneint, ob die Rechte des Parlaments gefährdet und verletzt worden seien. Nach Ansicht des damaligen Gerichts sei der Bund berechtigt, Hoheitsrechte an zwischenstaatliche Einrichtungen zu übertragen, so an die Nato.
Laut den Wissenschaftlichen Diensten bestätigte das Verfassungsgericht seine Rechtsprechung wenige Jahre darauf in der Frage der Stationierung von US-Chemiewaffen. Die Bundesregierung und die US-Regierung hatten auf dem jüngsten Nato-Gipfel die Stationierung von nichtnuklearen Mittelstreckenwaffen vom Typ Tomahawk, SM-6 und Überschallraketen angekündigt.
dts Nachrichtenagentur