Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag einen russischen Staatsangehörigen zur Eröffnung eines Haftbefehls vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorführen lassen. Der Richter merkte Überhaft vor.
Der Beschuldigte sei der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz “dringend verdächtig”, teilte der Generalbundesanwalt mit. Daneben wird ihm die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Der russische Staatsangehörige soll sich im April 2022 einer zuvor von weiteren Personen gegründeten kriminellen Vereinigung angeschlossen haben, heißt es im Haftbefehl. Der Zweck dieser Vereinigung sei es gewesen, in Deutschland und weiteren europäischen Ländern Gelder zu sammeln und der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat” (IS) zur Verfügung zu stellen. Die Spenden sollen insbesondere über soziale Medien eingeworben und an ein im Ausland aufhältiges IS-Mitglied zur Weiterleitung übermittelt worden sein, hieß es. Die Verwendung der Mittel soll zuvor innerhalb einer Chatgruppe der Vereinigung abgestimmt worden sein. Die Gelder seien insbesondere inhaftierten Frauen und Kämpfern des IS zugutegekommen, hieß es weiter.
Dem Beschuldigten soll dem Haftbefehl zufolge innerhalb der Gruppierung die Aufgabe zugekommen sein, in Deutschland Barspenden entgegenzunehmen, zu verwahren und weiterzuleiten. Er soll an mehreren Transaktionen zugunsten des IS in einem Gesamtvolumen von über 20.000 Euro mitgewirkt haben. Außerdem war soll er Mitglied der Chatgruppe gewesen sein, die über die Verwendung der Spendengelder entschied, teilte die Bundesanwaltschaft mit.
Beamte des Landeskriminalamts Berlin nahmen den russischen Staatsbürger am 25. Juli fest. Er befindet sich nach Angaben des Generalbundesanwalts seitdem auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten in einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in Untersuchungshaft.
dts Nachrichtenagentur