Innenministerium bestätigt Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg

Innenministerium (Archiv)

Das Bundesinnenministerium hat das “Islamische Zentrum Hamburg” (IZH) mit seinen bundesweiten Teilorganisationen verboten. Das teilte das Ministerium am Mittwoch mit und bestätigte damit entsprechende Medienberichte.

Zur Begründung hieß es, dass das IZH eine “extremistische Organisation des Islamismus ist, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt”. Bei den Teilorganisationen handelt es sich um die “Islamische Akademie Deutschland”, den “Verein der Förderer einer iranischen-islamischen Moschee in Hamburg”, das “Zentrum der Islamischen Kultur” in Frankfurt (Main), die “Islamische Vereinigung Bayern” in München und das “Islamische Zentrum Berlin”.

Das Vermögen des IZH wurde beschlagnahmt. Zur Durchsetzung und zur Aufklärung möglicher weiterer Strukturen fanden seit den frühen Morgenstunden aufgrund gerichtlicher Anordnungen Durchsuchungen in 53 Objekten in Hamburg, Bremen, Berlin, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie Bayern statt. Bereits am 16. November 2023 hatten im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen das IZH Durchsuchungen in 55 Objekten in sieben Bundesländern stattgefunden, bei denen umfassende Beweismittel sichergestellt worden waren.

“Nach den umfassenden Durchsuchungsmaßnahmen im November 2023 haben unsere Sicherheitsbehörden das beschlagnahmte Material sorgfältig ausgewertet”, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). “Die schweren Verdachtsmomente haben sich in diesen mit großem Aufwand geführten Ermittlungen so erhärtet, dass wir das Verbot heute ausgesprochen haben.” Laut Faeser soll das IZH unter anderem die Hisbollah unterstützen sowie “aggressiven Antisemitismus” verbreiten.

dts Nachrichtenagentur

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