Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgelegten und in Abstimmung mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erstellten Entwurf zur Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen.
Damit soll ein neuer Straftatbestand eingeführt werden, um das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen u.a. auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines Flughafens unter Strafe zu stellen, wenn durch die Tat die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird, teilte das Verkehrsministerium. Wer sich oder einem anderen zur Luftseite des Flughafens Zugang verschafft, kann dann nach dem Gesetzentwurf mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Der Versuch soll ebenfalls strafbar sein. Bislang ist dieses Verhalten lediglich bußgeldbewehrt.
Faeser sagte: “Wer auf Flughafengelände eindringt, sich auf Rollbahnen festklebt und so den Flugverkehr massiv behindert, riskiert nicht nur sein eigenes Leben. Solche Vorfälle sind auch für viele Unbeteiligte gefährlich, etwa wenn es medizinische Notfälle gibt. Solche Vorfälle blockieren außerdem oftmals Zehntausende Reisende und verursachen einen hohen wirtschaftlichen Schaden.”
Dass es in letzter Zeit immer wieder solche Vorfälle gegeben habe, zeige: “Der Rechtsstaat muss diese Taten strenger ahnden. Deswegen schaffen wir jetzt einen neuen Straftatbestand statt dem bisherigen Bußgeldtatbestand. Außerdem müssen die Flughafenbetreiber mehr zum Schutz ihrer Anlagen tun, dazu stehen wir mit den Unternehmen im engen Austausch”, so Faeser.
Wissing ergänzte: “Mit diesem Gesetz zeigen wir, dass die Bundesregierung handlungsfähig ist und keine rechtsfreien Räume duldet. Mit der Einführung von Freiheitsstrafen geben wir den Richtern ein Instrumentarium an die Hand, um angemessen zu urteilen.” Er setze darauf, dass diese Gesetzesverschärfung Aktivisten abschrecke und Störungen in der aktuellen Hauptreisezeit ausblieben, so der Minister.
Führt eine Person beim vorsätzlichen, unberechtigten Eindringen in die Luftseite eines Flughafens einen verbotenen Gegenstand wie eine Waffe, bestimmte Messer, ätzende oder giftige Stoffe bei sich, kann diese Tat in Zukunft mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Gleiches soll gelten, wenn die Person in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.
Die Flughafenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Sicherheitsbereiche einschließlich der Rollfelder gegen unbefugtes Eindringen z.B. durch bauliche und technische Sicherungsmaßnahmen zu sichern. Insbesondere über die Verbesserung von Zaunanlagen und Toren in Verbindung mit moderner Signaltechnik stehe die Bundesregierung aktuell mit den Aufsichtsbehörden der Länder zur Veränderung der gesetzlichen Vorgaben zum Außenschutz von Flughäfen in einem engen Austausch, so das Ministerium. Diese Maßnahmen fügten sich in die aktuellen Arbeiten zum Schutz kritischer Infrastrukturen ein.
Mit dem Gesetzentwurf wird auch die separate Gebührenfestsetzung je nach Flughafenstandort auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Damit werde an der derzeitigen Praxis der Gebührenbemessung an den einzelnen Flughäfen festgehalten, um “weiterhin Anreize für eine effiziente, kundenfreundliche und wirtschaftliche Gestaltung der Prozesse zu setzen”.
dts Nachrichtenagentur