Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das Verwaltungsgericht München wies am Montag eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung ab.
Das Gericht hatte bereits im April 2023 einen Eilantrag der Partei abgelehnt, der sich gegen die Beobachtung der AfD sowie auch die Information der Öffentlichkeit über diese Tatsache richtete. Demnach durfte das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz den Landesverband bereits vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren auf Basis offen zugänglicher Informationen beobachten und auch die Öffentlichkeit hierüber informieren.
Die Klage im Hauptsacheverfahren wurde jetzt als unbegründet zurückgewiesen. Laut Gericht liegen mehrere tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beobachtung zulässig sei. Der Geheimdienst hatte die Beobachtung im September 2022 angekündigt. Dem Vernehmen nach wird die Partei nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München in die nächste Instanz gehen.
dts Nachrichtenagentur