Politiker der im Bundestag vertretenen Parteien wünschen sich anlässlich des 75. Geburtstags des Grundgesetzes Veränderungen und Ergänzungen in der deutschen Verfassung. “Wir sollten Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. Eine Verankerung im Grundgesetz würde sicherstellen, dass bei allen staatlichen Maßnahmen und Entscheidungen die Interessen von Kindern vorrangig berücksichtigt werden”, sagte der Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, dem “Spiegel”.
Der Vizefraktionschef der FDP im Bundestag, Konstantin Kuhle, forderte ein “Update in Sachen Zivil- und Katastrophenschutz”. Der Koalitionsvertrag sehe etwa vor, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit einer sogenannten Zentralstellenfunktion auszustatten. “Hierfür müsste eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Artikel 73 des Grundgesetzes eingefügt werden”, sagte Kuhle dem Nachrichtenmagazin.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Till Steffen, wünschte sich eine noch klarere Erwähnung des Klimaschutzes in der Verfassung. Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes, in dem sich die wichtigen Grundprinzipien fänden, sollte nach Ansicht Steffens ergänzt werden. “Er sollte lauten: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, sozialer und ökologischer Bundesstaat”, sagte Steffen.
Der Jurist und frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler plädierte für eine Direktwahl des Bundespräsidenten und eine Volksabstimmung bei der Übertragung von Hoheitsrechten an zwischenstaatliche Institutionen. Auch will er die Stellung der Abgeordneten im Bundestag stärken. So sollte “die Ausübung eines Fraktionszwangs untersagt” werden und “Zuwiderhandlungen” die Abstimmung ungültig machen. Die Abgeordneten sollten im Bundestag künftig auch nicht mehr “nach Fraktionszugehörigkeit, sondern nach alphabetischer Reihenfolge Platz nehmen”, regte Gauweiler als Ergänzung des Artikels 42 an.
Martina Renner, Bundestagsabgeordnete der Linken, erinnerte im “Spiegel” an den “dezidiert antifaschistischen” Charakter des Grundgesetzes. “Es war die Erfahrung des Faschismus, die den Hintergrund der Formulierung bildet. Dieses Erbe gilt es immer wieder neu zu verteidigen”, sagte die Linken-Politikerin und verwies die grundgesetzliche Möglichkeit eines Parteienverbots, wenn die Demokratie in Gefahr sei. “Ein solches Verbot könnte das Bundesverfassungsgericht gegen die AfD verhängen”, so Renner. “Einiges spricht dafür, dass dies nicht im Konflikt mit dem Grundgesetz stünde, sondern eben seinem antifaschistischen Auftrag gerecht werden würde.”
dts Nachrichtenagentur