Der Bundestag hat ein Solarpaket beschlossen, mit dem der Ausbau von Balkonkraftwerken und Photovoltaikanlagen auf Agrarflächen erleichtert werden soll. Am Freitag stimmten 384 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung, 79 dagegen, bei 200 Enthaltungen.
Um die Ziele für den Ausbau der Photovoltaik zu verwirklichen, sind laut Bundesregierung weiterhin erhebliche Anstrengungen in allen Rechts- und Wirtschaftsbereichen erforderlich. Mit Anpassungen insbesondere im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen Weichen gestellt werden, um die mit dem EEG 2023 beschlossenen Ausbauziele “in systemverträglicher Form” zu erreichen.
Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung, um das Ziel von 215 Gigawatt (GW) Photovoltaik bis 2030 zu erreichen, den jährlichen Zubau verdreifachen, von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026. Planung und Zubau sollen beschleunigt, büroktratieärmer und leichter werden und etwa hälftig auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Beides wird in dem Gesetzespaket adressiert. Für den Ausbau in der Fläche werden weitere Flächentypen für die Nutzung durch Photovoltaik geöffnet und die Förderung für Solaranlagen wie Agri-PV, Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV gestärkt, so die Bundesregierung.
Für Aufdachanlagen sollen bürokratische Hürden beseitigt werden, Mieterstrom und Balkon-PV sollen vereinfacht und die Netzanschlüsse beschleunigt werden. Die Anschlussbedingungen sollen bundesweit vereinheitlicht werden. Für Balkon-PV soll die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Daneben soll die Direktvermarktung von Strom flexibler und die Weitergabe von PV-Strom beispielsweise in Mietshäusern deutlich erleichtert werden.
dts Nachrichtenagentur