Bundesregierung bleibt bei Corona-Impfvorgabe für Soldaten

Aufgezogene Impfspritzen (Archiv)

Die Bundesregierung hält an der vorgeschriebenen Corona-Impfung für Soldaten fest. Dies ergab die Antwort auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm, über die die “Welt” berichtet.

Holm wollte wissen, ob die Regierung die Duldungspflicht für Soldaten der Bundeswehr im laufenden Jahr aufheben werde, wonach diese sich gegen das Coronavirus impfen lassen müssen. Das Bundesverteidigungsministerium teilte in seiner Antwort mit, eine Aussage zur Aufhebung sei nicht möglich, da “die zukünftige epidemiologische Entwicklung im Hinblick auf das Infektionsgeschehen nicht vorhergesagt” werden könne. Ergo gilt die Duldungspflicht der Corona-Impfung für Bundeswehrsoldaten weiter.

Wörtlich heißt es in der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller: “Die aktuelle Bewertung vor allem unter Berücksichtigung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und des gruppenbezogenen Gesundheitsschutzes führt gegenwärtig zu dem Ergebnis, dass (…) die Aufrechterhaltung der Duldungspflicht auch weiterhin angezeigt ist.”

Damit bleiben die Soldaten der Bundeswehr die einzige Berufsgruppe, für die eine faktische Corona-Impfpflicht gilt. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte lief bereits Ende 2022 aus, die meisten Maßnahmen im April 2023. Damals erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Corona-Pandemie in Deutschland offiziell für beendet.

Der AfD-Abgeordnete Holm sagte der “Welt”, dies bedeute eine “Ungleichbehandlung”. Die Beibehaltung der Corona-Impfpflicht sei “falsch und durch nichts gerechtfertigt”, sie sorge für “berechtigten Unmut in der Truppe”. Holm spricht von einem “Skandal”, der mit dem Prinzip des “Staatsbürgers in Uniform” nicht vereinbar sei. Er forderte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) als obersten Dienstherrn der Soldaten zum Handeln auf: “Pistorius sollte die Corona-Impfpflicht schleunigst aufheben. Das ist mehr als überfällig.”

Für die Soldaten bedeutet ein Fortbestehen der Duldungspflicht, dass sie weiterhin mit Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie eine Impfung gegen das Virus verweigern. Die Bundeswehr hatte diese bereits im November 2021 in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen aufgenommen.

dts Nachrichtenagentur

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