Georgien will Vorgehen gegen LGBTQIA verschärfen

Regenbogen-Fahne (Archiv)

Die Regierung Georgiens will härter gegen homo- und bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen vorgehen. Mamuka Mdinaradze, Fraktionschef der alleinigen Regierungspartei “Georgischer Traum”, legte georgischen Medienberichten zufolge am Montag Gesetzesentwürfe vor, wonach die Verfassung um eine Einschränkung von Rechten von LGBTQIA ergänzt werden soll.

Demnach soll die Möglichkeit zur Adoption ausschließlich heterosexuellen Menschen zur Verfügung stehen. Geschlechtsangleichende Operationen werden verboten. Demonstrationen für die Rechte von LGBTQIA werden ebenso untersagt. Auch Programme, Bücher und Materialien zu dem Thema oder eine Thematisierung von LGBTQIA im Unterricht sollen bestraft werden.

In offiziellen staatlichen Dokumenten muss “männlich” oder “weiblich” als Geschlechtseintrag entsprechend der “Genetik” genannt werden. Über ein Vorgehen bei intergeschlechtlichen Menschen, bei denen beispielsweise die angeborenen äußeren Geschlechtsmerkmale auf eine andere Geschlechtsbezeichnung hindeuten als der Chromosomensatz, wird nicht eingegangen.

Mdinaradze kündigte Dutzende weitere Gesetze gegen LGBTQIA an. Bereits heute stuft die Nichtregierungsorganisation ILGA Europe Georgien bezüglich der Gleichberechtigung von LGBTQIA mit nur 25 von 100 Prozent ein. Zum Vergleich: Deutschland kommt auf 56 Prozent, während Malta das Ranking mit 90 Prozent anführt. LGBTQIA und ähnliche Abkürzungen sind Sammelbezeichnungen für lesbische, schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche, queere, intergeschlechtliche, asexuelle und aromantische Menschen.

Der Bundestag hatte im November 2023 Georgien und Moldau als sogenannte “sichere Herkunftsstaaten” eingestuft. Für die Änderung hatten die Abgeordneten der Fraktionen der Ampelkoalition, der Union und der AfD gestimmt. Gegen die Einstufung hatte die damalige Linksfraktion gestimmt. Damit müssen Asylsuchende aus diesen Ländern deutlicher nachweisen, dass ihnen in ihrem Land Verfolgung droht, Rechtsbehelfsfristen sind verkürzt.

dts Nachrichtenagentur

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