Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz will Beschäftigten von Fraktion und Abgeordneten zur Selbstverteidigung Waffen auf dem Arbeitsweg ermöglichen. Die “Verteidigungsbewaffnung auf dem Arbeitsweg” sei in einem “failed state” wie der Bundeshauptstadt Berlin “jedem anzuraten”, “der sich anders als Abgeordnete ungeschützt im öffentlichen Raum oder dem ÖPNV bewegt”, sagte Seitz der “Süddeutschen Zeitung” (Samstagausgabe).
“Wer als Inhaber eines sogenannten Kleinen Waffenscheins legal auf dem Arbeitsweg Waffen zur Selbstverteidigung mit sich führen darf, muss auch eine legale Möglichkeit haben, diese an seinen Arbeitsplatz mitzubringen, um diese während der Arbeitszeit sicher zu verwahren”, sagte Seitz weiter. Mitarbeiter des Bundestags, von Fraktionen und von Abgeordneten dürften hier nicht schlechter gestellt werden als sonstige Beschäftigte. Mit dem Kleinen Waffenschein ist das Führen von Reizgas-, Signal- und Schreckschuss-Waffen erlaubt.
Die Bundestagsverwaltung äußerte sich überrascht zu der Forderung. Sie sei der Verwaltung “nicht bekannt”. Das Mitbringen von Waffen, gefährlichen Werkzeugen und sonstigen Gegenständen sei nach der Hausordnung und den Zugangs- und Verhaltensregeln untersagt.
Der Grünen-Fraktionsvizechef Konstantin von Notz nannte die Forderungen “völlig abwegig”. Auch die AfD-Fraktion will sich Seitz Vorstellungen nicht zu eigen machen. Man stehe “in regelmäßigem Austausch mit den Sicherheitsbehörden”, teilte ein Sprecher mit. Für weitergehende Maßnahmen sehe man “keine Veranlassung”.
Im Bundestag wird derzeit eher über Verschärfungen der Sicherheitsvorgaben nachgedacht. Seit einem Bericht des “Bayerischen Rundfunks”, wonach mehr als 100 Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Lager in der AfD-Fraktion beschäftigt sein sollen, forciert der Bundestag seine Arbeit an strengeren Regeln zum Schutz des Parlaments. Bereits kommende Woche will sich Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) mit den Vorsitzenden der sicherheitsrelevanten Ausschüsse treffen.
dts Nachrichtenagentur