Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat den Aktionstag mehrerer Strafverfolgungsbehörden gegen Verfasser von frauenfeindlichen Postings mit strafrechtlicher Relevanz im Internet begrüßt. “Frauenfeindliche Hasskriminalität muss zu Anklagen und Verurteilungen führen, und das sollte sich herumsprechen”, sagte Faeser am Donnerstag. “Durchsuchungen und Vernehmungen allein heute bei 45 Tatverdächtigen in elf Bundesländern sind eine klare Ansage: Wer Frauen im Netz beleidigt und diffamiert, wer Frauenhass in widerlicher sexualisierter Art und Weise bis hin zu Vergewaltigungsfantasien verbreitet, der muss sich dafür strafrechtlich verantworten.”
Gerade Frauen und Mädchen würden überdurchschnittlich häufig Opfer von Hasskriminalität und Mobbing im Netz, so die Innenministerin. “Wir erleben im Netz immer neue Wellen der frauenfeindlichen, der rassistischen oder der antisemitischen Hetze, der islamistischen Propaganda und anderer menschenverachtender Postings. Diese Hasskriminalität dient oftmals dazu, Frauen gezielt mundtot zu machen und aus öffentlichen Diskussionen im Netz zu verdrängen. Umso wichtiger ist es, dies keinesfalls zuzulassen”, sagte sie. “Wer Menschen beschimpft und bedroht, der muss dafür die Konsequenzen spüren.”
Wenn die Polizei vor der Tür stehe, sei das “ein sehr wirkungsvolles Zeichen – für die Täter, die sich in vermeintlicher Anonymität sicher gefühlt haben, aber gerade auch für die betroffenen Frauen”, sagte die SPD-Politikerin. “Ich rufe alle Betroffenen auf, Hasspostings anzuzeigen oder bei Meldestellen zu melden. Das erleichtert die Strafverfolgung der Täter sehr.”
Das Bundeskriminalamt (BKA) beobachtet immer häufiger, wie Online-Plattformen immer häufiger zu Schauplätzen von Hass, Belästigung und Diskriminierung auch gezielt gegenüber Frauen werden. “Hass und Gewalt sind digital wie analog eine Bedrohung für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft”, sagte BKA-Präsident Holger Münch. “Der heutige Aktionstag macht deutlich: Wir gehen bewusst in die Räume des Hasses, stellen Taten und Täter fest, holen sie aus der Anonymität und ziehen sie zur Rechenschaft.”
Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, das BKA sowie weitere Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer haben am Donnerstag Durchsuchungen und Vernehmungen bei 45 Beschuldigten in elf Bundesländern durchgeführt. Dazu kamen Maßnahmen bei 37 Beschuldigten, bei denen die Bearbeitung der Verfahren im Vorfeld des Aktionstages durchgeführt wurde.
Der Aktionstag hat seinen Ausgangspunkt in einem seit 2022 vom BKA und der ZIT durchgeführten Projekt, mit dem Umfang, Strafbarkeit sowie die Staatsschutzrelevanz von frauenfeindlichen Hass-Postings untersucht und potenzielle Verbindungen zu politischem Extremismus erhoben werden sollen. Auf dieser Grundlage werden daher auch Ermittlungsverfahren wegen digitaler Hasskriminalität zum Nachteil von Frauen eingeleitet. Grundlage für diese Initiative war unter anderem ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, in dem 2020 bestätigt wurde, dass pauschale Verunglimpfungen von Frauen als Volksverhetzung strafbar sein können.
dts Nachrichtenagentur