Landratsamt Alb-Donau-Kreis gibt Aufschluss über rechtliche Aspekte von Kosmetikstudios
Ulm, 21.12.2023
Frau Katrin Frauenlob von der Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamts informierte ausführlich über die aktuelle Situation bezüglich des Betriebs von Kosmetikstudios. In einem informativen Statement betont Sie die aktuelle geringe Regulierung des Kosmetikstudio-Betriebs und die damit einhergehende hohe Eigenverantwortung der Betreiberinnen und Betreiber. Die Ausführung invasiver Tätigkeiten ist ausschließlich Heilpraktikern oder Ärzten vorbehalten.
Im Hinblick auf die Hygiene in Kosmetikstudios führt das Landratsamt aus, dass das Gesundheitsamt in spezifischen Fällen überprüfen kann, ob Studios einen Hygieneplan erstellt haben und diesen einhalten. Dabei orientiert sich die Behörde an den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen sowie den Leitlinien der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts und des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg. Bürgerinnen und Bürger sind ermutigt, sich bei Bedenken bezüglich der Hygiene an das Gesundheitsamt zu wenden; eine Meldepflicht seitens der Betreiber besteht jedoch nicht.
Die Behörde verdeutlicht weiterhin, dass bei festgestellten Verstößen gegen die Hygienevorschriften An- und Abmahnungen sowie rechtliche Konsequenzen drohen. Der rechtliche Vollzug liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Ordnungsämter, während die Gewerbe- und Bauaufsicht der Stadt Ulm für die Kontrolle der Räumlichkeiten verantwortlich ist.
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis gibt mit diesen Informationen einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen von Kosmetikstudios und unterstreicht die Bedeutung von Hygienestandards und Eigenverantwortung in dieser Branche.
Ulm TV Redaktion