Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetz am Freitag in den Bundestag eingebracht. “Wir werden auf der Ausgabenseite umschichten”, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Vormittag im Plenum.
“Überkommene Ausgaben” sollten “depriorisiert” werden, sagte er, noch mehr Schulden seien “nicht der richtige Weg”. Die Bundesregierung reagiert mit ihrem Nachtragshaushalt auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November, das die Verschiebung von 60 Milliarden Euro nicht verbrauchter Corona-Hilfen in einen Topf für Klimamaßnahmen für verfassungswidrig erklärt hatte. Konkret will die Bundesregierung nun schwerpunktmäßig die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie des Sondervermögens “Aufbauhilfe 2021” sicherstellen. Um die Finanzierung zu sichern, ist auch erneut eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes nötig, die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben dazu einen entsprechenden Antrag vorgelegt.
Nach der Debatte am Freitag überwiesen die Abgeordneten den Regierungsentwurf und den Antrag der Koalitionsfraktionen zur weiteren Beratung in den Haushaltsausschuss. Laut Entwurf sind für 2023 nunmehr Ausgaben in Höhe von 461,21 Milliarden Euro vorgesehen, bisher lag das Soll bei 476,29 Milliarden Euro. Gestrichen werden im Etat unter anderem die Ausgaben für das “verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung” in Höhe von zehn Milliarden Euro. Die Einnahmen – ohne Kredite und Entnahme aus der Rücklage – fallen mit 389,74 Milliarden Euro um 178,7 Millionen Euro geringer aus als bisher geplant, was unter anderem an geringer ausfallenden Steuereinnahmen liegt.
Deutlich geringer fällt nunmehr die geplante Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt aus: Sie soll 27,41 Milliarden Euro betragen, das sind 18,2 Milliarden Euro weniger als bisher geplant. Hinzu tritt die geplante Kreditaufnahme im Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) in Höhe von 43,20 Milliarden Euro. Aus dem WSF werden unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse finanziert. Bisher war als Finanzierung vorgesehen, auf in 2022 an den WSF übertragene und verbuchte Kreditermächtigungen zurückzugreifen.
Nunmehr soll der WSF in die Lage versetzt werden, in 2023 eigene Kredite aufzunehmen, die aber auf die Schuldenregel anzurechnen sind. Damit liegt laut Entwurf die für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme bei 70,61 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme, die im Entwurf mit 25,81 Milliarden Euro angegeben ist. Vorgesehen ist daher, die erhöhte Kreditaufnahme mit einer Notlage im Sinne der Schuldenregel zu ermöglichen. Die Bundesregierung führt in den Entwurf ausführlich auf, warum aus ihrer Sicht weiterhin eine Notlage im Sinne des Artikels 115 Grundgesetz festzustellen sei und verweist im Kern auf die fortwirkenden Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die Energiemärkte im Jahr 2023 sowie auf die anhaltenden Folgen der Flutkatastrophe in Westdeutschland im Sommer 2021.
dts Nachrichtenagentur