Ampelfraktionen wollen kleine Schienen-Bauvorhaben beschleunigen

Bauarbeiten an einer Gleisanlage (Archiv)

Die Ampel-Fraktionen fordern Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FPD) gemeinsam zur Reform der finanziellen Bewertung von kleinen und mittleren Maßnahmen im Schienennetz auf. In einem Brief, über den die “Welt” (Freitagausgabe) berichtet, bitten die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Detlef Müller (SPD), Julia Verlinden (Grüne) und Carina Konrad (FDP) den Minister darum, “den Koalitionsfraktionen bis zum 5. November 2023 einen Vorschlag zu notwendigen gesetzlichen Regelungen zum Verzicht auf Nutzen-Kosten-Verfahren-Bewertungen bei Maßnahmen der Netzresilienz (`kleinere und mittlere Maßnahmen`) und bei Elektrifizierungsmaßnahmen vorzulegen, um diese anschließend im Parlament zu beraten und zügig in einem Bundesgesetz zu beschließen”.

Zu den kleinen und mittleren Maßnahmen zählen beim Schienennetzausbau neben Elektrifizierungen der Einbau zusätzlicher Weichen oder die Errichtung von Überholgleisen, die für Ausweichmöglichkeiten sorgen und bewirken sollen, dass mehr Züge mit weniger Verspätung fahren können. Bisher muss jede einzelne dieser Maßnahmen ein Nutzen-Kosten-Verfahren (NKV) durchlaufen, bei dem die Wirtschaftlichkeit des speziellen Projekts zu ermitteln ist. Weil dies zeitaufwendig ist und manche Maßnahme trotz eines Gesamtnutzens für das Netz verhindert, forderte die von Wissing eingesetzte Beschleunigungskommission Schiene im Dezember 2022 die Abschaffung der Verfahren bei kleinen und mittleren Maßnahmen. Das machen sich die Ampel-Fraktionen nun zu eigen.

Dies folge logisch aus der in dieser Woche erfolgten Ampel-Einigung auf das Planungsbeschleunigungsgesetz, das “die Handbremse bei der Sanierung und beim Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur” löse, sagte FDP-Fraktionsvize Konrad der Zeitung. In der Koalition seien sich alle einig, “dass auf allen Ebenen bürokratische Hürden identifiziert werden” müssten. Dazu gehöre, “auch niedrigschwellig bürokratische Hürden abzubauen – insbesondere, wenn es nur um kleine Maßnahmen, wie etwa den Austausch einer Weiche geht”. Allerdings werde sich der Kommissionsvorschlag zum vollständigen NKV-Verzicht “streng im Rahmen der Möglichkeiten bewegen müssen, den die Bundeshaushaltsordnung vorgibt”, so Konrad.

“Die Wirtschaftlichkeit von Infrastrukturprojekten lässt sich schließlich nicht politisch willkürlich beschließen, nur weil sie gerade wünschenswert sind. Es ist glasklar, dass wir gerade bei knappen Kassen die Grundrechenarten nicht einfach ausblenden können.”

dts Nachrichtenagentur

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