Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat ein neues “Vorbeugemedizingesetz” angekündigt, dessen Kern zusätzliche Aufgaben für Apotheken und eine entsprechende zusätzliche Honorierung sein sollen. “Wir bereiten ein Vorbeugemedizingesetz vor. Im Rahmen dieses Gesetzes wollen wir die Apotheker miteinbeziehen und ihnen das Angebot zusätzlicher Leistungen ermöglichen, für die sie dann auch honoriert werden”, sagte Lauterbach den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Samstagausgaben).
Es gehe dabei um drei Bereiche: “Bei Bluthochdruck liegt die Quote jener, bei denen das Problem erkannt ist und ausreichend behandelt wird, bei unter 50 Prozent. Die Lage ist ähnlich bei jenen, die erhöhte Cholesterinwerte haben. Darüber hinaus haben wir auch noch viele unerkannte Zuckerkranke. Künftig sollen die Untersuchungen dazu auch in Apotheken erfolgen”, sagte der Gesundheitsminister.
Apothekerverbände hatten zuletzt generell bessere Honorierung gefordert. Teil des geplanten Gesetzes ist, dass die Krankenkassen alle Versicherten dreier Altersgruppen regelmäßig anschreiben. “Die Krankenkassen sollen den Altersgruppen der 25-, 35- und 50-Jährigen einmalig einen Voucher schicken, mit dem sie in die Apotheke gehen können, um die genannten Untersuchungen vornehmen zu lassen. Sind die Werte auffällig, dann geht der Patient mit den Werten aus der Apotheke und dem Voucher zum Hausarzt”, so der SPD-Politiker.
Es gebe dabei aber keine Pflicht und man müsse auch nicht in die Apotheke gehen. “Wer will, kann auch gleich zum Hausarzt, dort braucht er aber einen Termin. In der Apotheke ist das nicht nötig”, sagte Lauterbach.
“Ich glaube, dass die Apotheker in diesem Bereich unfassbar wertvolle Arbeit leisten können.”
dts Nachrichtenagentur