Die Lufthansa-Tochter “Eurowings” fordert von den Klima-Aktivisten der “Letzten Generation” wegen ihrer Blockade-Aktionen an deutschen Flughäfen hohe Schadensersatzzahlungen. Nach Informationen von “Bild am Sonntag” verlangt “Eurowings” von sechs Aktivisten, die im November 2022 für zwei Stunden den Berliner Flughafen BER lahmgelegt haben, 120.000 Euro Schadensersatz.
Ein Lufthansa-Sprecher sagte “Bild am Sonntag”: “Eurowings wird für die Airlines der Lufthansa Gruppe materielle Schäden geltend machen, die durch die Aktionen von Aktivisten an den Flughäfen in Berlin, Düsseldorf und Hamburg entstanden sind. Für die Aktion in Berlin ist dies bereits erfolgt.” Zu laufenden Verfahren könne sich das Unternehmen darüber hinaus nicht äußern. Bei der Blockade-Aktion am BER-Airport waren 32 Flüge der Lufthansa Gruppe betroffen: Es gab 10 Annullierungen und eine Ausweichlandung in Leipzig. 21 Flüge hatten durch die Störung eine Verspätung. Die sechs Aktivisten erhielten nach Informationen der Zeitung Anfang Oktober Post vom Eurowings-Anwalt. Darin die Aufforderung, 120.000 Euro bis Mitte Oktober zu überweisen. Sollte die Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht beglichen werden, will die Lufthansa die Forderung einklagen. Die FDP verlangt derweil eine Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes von Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Per Brief riefen Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) ihre Kabinettskollegin auf, härtere Strafen zu ermöglichen. “Nach bisheriger Rechtslage wird der unberechtigte Zugang zur Luftseite eines Flughafens lediglich als ordnungswidriges Verhalten, mithin als bloßes Verwaltungsunrecht mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet”, heißt es in dem Schreiben, über das die “Bild am Sonntag” berichtet. Wissing und Buschmann wollen, “dass die bewusste und mutwillige Missachtung der Rechtsordnung des Luftverkehrs, die abstrakte Gefährdung von Menschen sowie die Herbeiführung von Vermögensschäden großen Ausmaßes unter Strafe gestellt werden”. Faeser solle ein entsprechendes Delikt als Straftat im Luftsicherheitsgesetz schaffen.
dts Nachrichtenagentur