Anmeldung der Hundesteuer in Ulm: Wichtige Informationen und Schritte

Hund (Archiv)

In Ulm müssen alle Personen, die in der Stadt ein Hundehaustier halten, dieses bei den städtischen Behörden anmelden. Dies gilt unabhängig davon, wem der Hund gehört, solange er sich in Ulm befindet. Die Anmeldung sollte innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung oder spätestens, wenn der Hund das Alter von drei Monaten erreicht hat, erfolgen. Nach der Anmeldung erhalten die Hundebesitzer per Post die Hundesteuermarke für ihren treuen Begleiter zusammen mit dem Hundesteuerbescheid.

Eine eventuelle Befreiung von der Hundesteuer wird nach sorgfältiger Prüfung des Antrags und der vorgelegten Dokumente entschieden. Personen, die ihre Hundehaltung nicht anmelden, setzen sich einem Bußgeldrisiko aus. Bei Hunden, die etwas später angemeldet werden, sind keine Sanktionen vorgesehen.

Weitere Informationen zur Hundesteuerpflicht und zur Hundesteuersatzung der Stadt Ulm finden Sie auf der folgenden Webseite: Link zur Webseite der Stadt Ulm zur Hundesteuer.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Hundesteueranmeldung elektronisch über das Serviceportal Baden-Württemberg unter www.service-bw.de vorzunehmen. Für Fragen in diesem Zusammenhang steht das Sachgebiet Steuern der Stadt Ulm gerne zur Verfügung. Sie können sich an die folgende Adresse wenden: Stadt Ulm, Sachgebiet Steuern, Donaustraße 5, 89073 Ulm, oder per E-Mail unter steuern@ulm.de oder telefonisch unter 0731/161-2276.

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