Die EU-Kommission will die Rechte von Kleinanlegern stärken. Finanzfirmen sollen künftig sämtliche versteckten Kosten und Gebühren ihrer Produkte offenlegen müssen.
In der Anlageberatung soll ein neuer Test sicherstellen, dass Berater im besten Interesse ihres Kunden handeln. Auch sollen die EU-Aufsichtsbehörden Vergleichsmaßstäbe entwickeln, mit denen Anleger das Preis-Leistungs-Verhältnis von Anlageprodukten überprüfen können. Diese Vorschläge stehen im Entwurf der Kleinanlegerstrategie, über den das “Handelsblatt” (Mittwochausgabe) berichtet. Ein allgemeines Provisionsverbot für Anlageberater ist nicht darin enthalten. Den Verzicht hatte EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness bereits Ende April in einer Rede angekündigt. Die Kommission will Provisionen nun nur bei Ausführungsgeschäften verbieten – wenn also eine Finanzfirma nur eine Order eines Kunden ausführt, ohne ihn zu beraten. Der neue Test für Anlageberater sieht vor, dass sie eine breitere Produktpalette heranziehen und das kostengünstigste Produkt empfehlen müssen. Auch müssen sie mindestens ein Produkt ohne zusätzliche Leistungen anbieten, damit der Kunde auch diese Wahlmöglichkeit hat. Die EU-Finanzaufsicht ESMA und die Versicherungsaufsicht EIOPA sollen zudem Vergleichsmaßstäbe entwickeln, an denen ein Anleger jedes Produkt messen kann. Mit diesem Instrument solle die Preisgestaltung “objektiver” werden, heißt es in dem Entwurf. Eine Abweichung von dem Benchmark bedeute, dass das Produkt kein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis habe. Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln will die Kommission prüfen, ob die gewünschten Verbesserungen eingetreten sind. Sollte es weiter verbraucherschädliche Praktiken geben, werde man Alternativen vorschlagen, inklusive eines Provisionsverbots, heißt es in dem Entwurf.
dts Nachrichtenagentur