Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung soll noch im April stehen

Cannabis (Archiv)

Der erste Gesetzentwurf für die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland soll noch im April vorgelegt werden. Das kündigte Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) am Mittwoch bei der Vorstellung neuer Eckpunkte in der Bundespressekonferenz an.

Demnach geht es dabei um den privaten Konsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewinnorientierten Eigenanbau. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte unterdessen zur Begründung, dass die bisherige Cannabis-Kontrollpolitik “gescheitert” sei. “Das Ziel ist ganz klar, dass wir beim Cannabiskonsum mehr Sicherheit bieten wollen.” Dafür wolle man die Qualität kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsumenten bestmöglich gewährleisten sowie den Schwarzmarkt eindämmen.

Die neuen Cannabis-Gesetzespläne waren bereits am Dienstag bekannt geworden: Demnach soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie der Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum erlaubt werden. Zudem soll es ermöglicht werden, Verurteilungen, die ausschließlich wegen Handlungen im Zusammenhang mit Cannabis eingetragen sind, für die das Gesetz künftig keine Strafe mehr vorsieht, auf Antrag aus dem Bundeszentralregister löschen zu lassen. Auch der Verkauf soll teilweise legalisiert werden, allerdings nur über sogenannte “Cannabis Social Clubs”. Diese nicht-gewinnorientierten Vereinigungen sollen unter “engen, klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen” gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen.

Die Abgabe des geernteten Cannabis ist dabei ausschließlich an Mitglieder erlaubt. Maximal sollen 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat sowie maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat abgegeben werden dürfen. Die Abgabe an Heranwachsende unter 21 Jahren wird den Plänen zufolge begrenzt auf eine Menge von 30 Gramm pro Monat, zusätzlich mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts, wobei die genaue Grenze “noch zu klären” sei. Der ursprünglich vorgesehene Verkauf in lizenzierten Geschäften soll den Regierungsplänen zufolge nur in regionalen Modellprojekten erlaubt werden.

Diese sind zunächst auf fünf Jahre befristet, in denen die Folgen der Legalisierung wissenschaftlich aufgearbeitet werden sollen. Der Gesetzentwurf zu diesem Aspekt soll zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden. Ein genereller freier Verkauf würde dem Vernehmen nach gegen EU-Recht verstoßen.

dts Nachrichtenagentur

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