Das Bundeskabinett wird nicht wie geplant Anfang März den Entwurf für ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschließen. Die federführenden Ministerien für Arbeit und Inneres haben die Frist für Stellungnahmen von Verbänden zu dem Gesetzgebungsvorhaben auf den 8. März verlängert, berichtet das “Handelsblatt” (Donnerstagsausgabe).
Der Kabinettstermin sei noch nicht festgelegt, sagte ein Sprecher des Innenministeriums der Zeitung. “Er wird erst nach Abschluss der Länder- und Verbändebeteiligung bestimmt.” Ursprünglich hatten die Ministerien die Frist für Stellungnahmen im Rahmen der am Montag gestarteten Länder- und Verbändeanhörung auf den 1. März festgelegt. Dies hat jedoch beim Landkreistag, beim Städtetag, aber auch bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) für erheblichen Unmut gesorgt.
Dass die Verbände ihre Stellungnahmen innerhalb von sechs Arbeitstagen abgeben sollten, sei “angesichts des Umfangs der Entwürfe und der angekündigten grundlegenden Reformen eine inakzeptable kurze Fristsetzung”, heißt es in einer E-Mail der kommunalen Spitzenverbände an die beiden Ministerien, aus der die Zeitung zitiert. Eine besondere Eilbedürftigkeit sei in keiner Weise zu erkennen. “Darüber hinaus ist es absolut nicht nachvollziehbar, dass die Bundesinnenministerin erst vor wenigen Tagen anlässlich des Flüchtlingsgipfels gegenüber kommunalen Spitzenverbänden und Ländern die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Entlastung der Ausländerbehörden ankündigt und diesem nunmehr abverlangt wird, zu Regelungen Stellung zu nehmen, deren praktische Auswirkungen innerhalb einer Frist von wenigen Tagen auch nicht annähernd erfasst und bewertet werden können.”
dts Nachrichtenagentur