Die Bundesregierung hat eine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der unter anderem eine Halbierung der Maßnahme vorsieht.
Statt einem sollen zukünftig zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen. “Seit vielen Jahren haben Fachleute kritisiert, dass der Gegenwert von sechs bis acht Stunden Erwerbsarbeit, die etwa einem Tagessatz Geldstrafe entsprechen, und 24 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe nicht zusammenpassen”, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Er sprach von einer “historischen” Reform. Die Neuregelung ist Bestandteil einer Reihe von verschiedenen Änderungen im deutschen Sanktionenrechts. Dazu zählen auch Neuerungen im Maßregelrecht, bei der Strafzumessung und bei ambulanten Maßnahmen. Kritik an dem Beschluss kam vom “Bündnis zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe”. Eine Halbierung sei ein “unzureichender Vorschlag der Bundesregierung”, sagte Bündnissprecher Anthony Obst den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). “Das bedeutet ja immer noch, dass genauso viele Menschen von dieser absurden Maßnahme betroffen sind. Wir brauchen eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe.” Mehr als 50.000 Menschen würden jährlich inhaftiert, weil sie ihre Geldstrafe nicht zahlen könnten. Das sei eine enorme Belastung für die Betroffenen. Ersatzfreiheitsstrafe sei ein “besonders verwerflicher Aspekt des Strafsystems”, sie betreffe vor allem Menschen in Armut, die Geldstrafen nicht zahlen könnten, so Obst.
Es gehe um das Fahren ohne Fahrschein, um geringfügigen Diebstahl, um Drogendelikte. Das Bündnis hob hervor: “Diese Delikte lassen sich nicht mit Geldstrafen oder Haftandrohung bekämpfen. Die Ursachen, die zu Ersatzfreiheitsstrafen führen, bekämpft nur, wer Personennahverkehr kostenlos macht, wer bessere Hilfe für Drogenabhängige anbietet und sozialen Wohnraum schafft, damit Menschen nicht in Armut leben müssen”, sagte Obst.
dts Nachrichtenagentur