Der Freistaat Bayern will im Streit um die Erbschaftsteuer vor das Verfassungsgericht ziehen. “Bayern wird vor dem Bundesverfassungsgericht klagen: Wir kämpfen weiter für die Menschen, die notwendige Erhöhung der Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer”, sagte Landesfinanzminister Albert Füracker (CSU) der “Bild” (Donnerstagsausgabe).
“Eine Regelungskompetenz für die Länder, um selbst über die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer bestimmen zu können, ist Bayerns langjährige Forderung. Die Erbschaftsteuer steht in voller Höhe den Ländern zu – daher sollten die Länder auch maßgeblich über ihre Ausgestaltung entscheiden können.” Die Erbschaftsteuer sei aber ein Bundesgesetz und den Ländern somit die Hände gebunden. “Bayern würde gerne die Erbschaftsteuer-Freibeträge endlich anheben, kann und darf aber nicht, da diese bundesgesetzlich einheitlich geregelt sind und eine Regionalisierung nicht erlaubt ist”, so Füracker. “Die Immobilienpreise sind in den letzten 13 Jahren drastisch gestiegen, die persönlichen Freibeträge aber nicht – das führt zu einer Steuererhöhung durch die Hintertür”, sagte der CSU-Politiker.
dts Nachrichtenagentur