Die Äußerungen von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleiben vorerst ohne strafrechtliche Folgen – zumindest in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim sieht keinen Anlass für Ermittlungen, wie aus einem offiziellen Schreiben der Behörde von Ende November hervorgeht.
Der “Spiegel” berichtet darüber. “Mangels des Vorliegens zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte” für eine Straftat sei “das Verfahren entsprechend eingestellt worden”. Damit will die Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige von Erdogan, der Kubicki Beleidigung und Verleumdung ankreidet, nicht weiter verfolgen. Bei einer Veranstaltung in Hildesheim hatte Kubicki den türkischen Präsidenten als “Kanalratte” bezeichnet und gesagt, Erdogan benutze Flüchtlinge als Druckmittel gegen den Westen.
Der zuständige Staatsanwalt schrieb, das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiege in diesem Fall “das Recht der persönlichen Ehre” von Erdogan. Zwar sei das Wort “Kanalratte” eine “scharfe und auch sehr überspitzte Kritik”, habe aber einen “sachlichen Bezug” zum Flüchtlingsthema. Es sei nicht erkennbar, dass es Kubicki “um das bloße Verächtlichmachen” von Erdogan gegangen sei. Erdogan will die Entscheidung nicht hinnehmen.
Sein Kölner Anwalt sagte dem “Spiegel”, er habe bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle bereits Beschwerde eingelegt. Er kritisierte die Hildesheimer Ermittler scharf. Es sei “offensichtlich, dass sachfremde Erwägungen, nämlich politische, ausschlaggebend waren bei dieser Entscheidung”.
dts Nachrichtenagentur