Nach der Parlamentsentscheidung zur partiellen Wiederholung der Bundestagswahl von 2021 in Berlin wird der Ruf nach einer Neuordnung des Wahlprüfungsverfahrens lauter. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, kündigte an, dass man darüber beraten werde, die Zuständigkeit für die Prüfung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit einer Bundestagswahl allein dem Bundesverfassungsgericht zu übertragen.
Das schreibt die Wochenzeitung “Das Parlament”, die vom Bundestag selbst herausgegebenen wird. Fechners CDU-Kollege Patrick Schnieder sagte der Zeitung, man müsse überlegen, das Wahlprüfungsverfahren nur den Karlsruher Richtern zu überlassen. Beide Parlamentarier gehören selbst dem Wahlprüfungsausschuss des Parlaments an. Laut Grundgesetz ist die Wahlprüfung Sache des Bundestages, dessen Entscheidungen von seinem Wahlprüfungsausschuss vorbereitet werden.
Gegen das Parlamentsvotum kann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden. Am Donnerstagabend hatte der Bundestag gegen die Stimmen von Union und AfD beschlossen, die Wahl von 2021 wegen gravierender Pannen und Unregelmäßigkeiten in Berlin in 431 der dortigen Wahllokale zu wiederholen. Die CDU/CSU- und die AfD-Fraktion hatten in den Beratungen für eine umfangreichere Wahlwiederholung in der Hauptstadt plädiert. Fechner verwies darauf, dass die Abgeordneten im Wahlprüfungsausschuss über die politische Zukunft von Kollegen entschieden.
Da stelle sich die Frage, “ob das zumindest theoretisch den Anschein erwecken könnte, dass wir nicht mehr frei entscheiden”, fügte er hinzu. Daher werde man darüber beraten, ob es nicht besser ist, wenn gleich “das zuständige Verfassungsgericht entscheidet, das in solchen Fällen sowieso angerufen wird”. Schnieder beklagte, dass man bei den Beratungen über eine Wahlwiederholung in Berlin “ein stark politisiertes Verfahren” gehabt habe. Offenkundig hätten bei der Ampelkoalition andere Gremien als der Wahlprüfungsausschuss vorgegeben, wie entschieden wird, und man habe “das Hin und Her erlebt, wie offensichtlich zwischen Parteien und Fraktionen darum gerungen wurde”.
Das habe das Verfahren desavouiert. Deshalb müsse man darüber nachdenken, “wie wir das Vertrauen in die Integrität eines Wahlprüfungsverfahrens wiederherstellen und ob wir es nicht dem Bundestag entziehen und zum Bundesverfassungsgericht geben”.
dts Nachrichtenagentur