Eine große Mehrheit der EU-Länder will russische Kriegsverbrechen in der Ukraine strafrechtlich verfolgen. Das wäre nach Ansicht der Bundesregierung auch in Deutschland möglich, berichtet der “Spiegel” in seiner neuen Ausgabe.
Sogar ein Verfahren gegen Russlands Präsident Putin wurde kürzlich bei einer Sitzung der EU-Justizminister gefordert, wie aus einem vertraulichen Protokoll hervorgeht. 2.000 Leichen möglicher Opfer von Kriegsverbrechen seien bis heute nicht identifiziert, sagte ein Vertreter von Europol vergangene Woche bei dem Ministertreffen in Luxemburg. Nach Angaben der EU-Kommission ermittelten ukrainische Behörden inzwischen zu mehr als 37.000 Verdachtsfällen, es sei bereits zu 160 Anklagen und neun Verurteilungen gekommen. Nach dem Willen vieler EU-Staaten soll das erst der Anfang sein. Bei der Sitzung sprachen sich Polen und die baltischen Länder für ein Sondertribunal aus, Schweden verlangte gar “ausdrücklich” die Strafverfolgung von Russlands Präsident Putin. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte mit Blick auf ein bereits laufendes Strukturermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts, dass russische Kriegsverbrecher auch in Deutschland verfolgt werden könnten, da “das Weltrechtsprinzip” gelte. Auf dieser Basis seien auch syrische Folterknechte in Deutschland verurteilt worden. Weniger einig gehen die EU-Staaten beim Einfrieren russischer Vermögenswerte vor: Die Kommission beklagte “erhebliche Unterschiede” zwischen den Mitgliedsländern.
Von den bisher eingefrorenen rund 17 Milliarden Euro entfielen 90 Prozent auf 7 der 27 EU-Länder, einige hätten “nur wenige Tausend Euro” eingefroren.
dts Nachrichtenagentur