Die mittlerweile ausgelaufene Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen hat für manche Flugreisenden teure Folgen gehabt. 612 Mal hat das zuständige Luftfahrtbundesbundesamt (LBA) Verfahren gegen Passagiere eingeleitet, weil es zu Problemen bei der Maskenpflicht kam, wie eine Abfrage des “Spiegels” ergab.
Auf 196.541 Euro und 19 Cent summierten sich demnach die Bußgelder in den Jahren 2020 bis 2022. Gab es 2020 nur 83 Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Maskenpflicht in Flugzeugen, waren es 2021 schon 276 Fälle. 2022 summierte sich die Zahl bereits bis zur Abschaffung der Regel zum 1. Oktober auf 253 Fälle. Da es sich bei den Maskenverstößen meist um ein mehrfaches Nichtbefolgen von Weisungen handelt, wird laut LBA je Betroffenem eine Geldbuße von 500 Euro – zuzüglich Gebühren und Auslagen – erhoben.
Ist der Betroffene einsichtig und geständig, könne die Geldbuße auf 250 Euro reduziert werden, so das Braunschweiger Amt. Während im deutschen Luftverkehr die Regel abgeschafft ist, gilt an Bord von Fernverkehrszügen der Bahn die Maskenpflicht nach wie vor. Bei der Umsetzung gibt es aber offenbar mittlerweile weniger Druck. In einer “Betriebsinfo Bordservice”, über die der “Spiegel” berichtet, informiert der Betriebsrat des Wahlbetriebs F.I.9 Dresden über seine Sicht der Dinge.
Es heißt darin: “Uns geht es in dieser Betriebsratsinformation darum, dass ihr die Regelung an Bord der Züge nicht umzusetzen habt.” Für die Umsetzung sei die Bundespolizei zuständig. Weiter heißt es: “Ihr seid da völlig raus und müsst euch auch von Reisenden, welche die Umsetzung von euch einfordern, nicht dazu nötigen lassen.” Der Part der Zugbegleiter sei es, so heißt es in dem Schreiben, “per Ansagen an Bord auf die FFP-2 -Maskenpflicht hinzuweisen und gut”.
Die Bahn bestätigt gegenüber dem “Spiegel” grundsätzlich die Sichtweise, nimmt aber zum konkreten Betriebsrats-Schreiben keine Stellung. Im Fernverkehr wiese Mitarbeiter mit Durchsagen auf die Verpflichtung zum Tragen der gesetzlich vorgeschriebenen FFP2-Maske hin, sagte eine Sprecherin. “Die Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt – wie bereits seit Beginn der Pandemie – in einem engen und bewährten Zusammenwirken von Deutscher Bahn, Polizei und Ordnungsbehörden.”
dts Nachrichtenagentur