Zahl beantragter Regelinsolvenzen im September gesunken

Amtsgericht (Archiv)

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im September 2022 um 20,6 Prozent gegenüber dem Vormonat gesunken. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Angaben am Montag mit.

Im August war sie noch um 6,6 Prozent gegenüber Juli gestiegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Im Juli 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.154 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 3,8 Prozent weniger als im Juli 2021. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Juli 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 0,8 Milliarden Euro. Im Juli 2021 hatten sie bei rund 4,6 Milliarden Euro gelegen, da mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen insolvent wurden als im Juli 2022. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im siebten Monat des Jahres im Baugewerbe mit 245 Fällen (Juli 2021: 222; +10,4 Prozent). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 164 Verfahren (Juli 2021: 189; -13,2 Prozent). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ging im Juli 2022 um 26,0 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat zurück. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten, so die Statistiker. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint laut Bundesamt inzwischen beendet.

dts Nachrichtenagentur

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