Wer vorzeitig in Rente gegangen ist und nebenher noch arbeitet, muss künftig nicht mehr aufpassen, dass er nicht zu viel verdient. Die Regierungskoalition will die bisher geltenden Hinzuverdienstgrenzen künftig für solche Fälle ersatzlos streichen.
Das steht in einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums, über den die FAZ berichtet. Das Vorhaben soll in Kürze in einem Paket mit anderen sozialrechtlichen Änderungen vom Bundeskabinett beschlossen werden. Bisher können Ruheständler erst nach Erreichen der regulären Altergrenze unbeschränkt nebenher arbeiten. Wer dagegen neben einer vorgezogenen Rente Arbeitslohn erzielt, muss bis dahin eine Minderung oder gar den Wegfall des Rentenanspruchs fürchten.
Dies betrifft zum Beispiel auch Bezieher der sogenannten Rente ab 63 für Menschen, die 45 Jahre Beitragszeit beisammen hatten. Nach geltender Gesetzeslage wäre von 2023 an nur noch ein Nebenverdienst von 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei. In der Vorlage heißt es aber nun: “Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ersatzlos”, es werde in diesen Fällen keine Beschränkung des Hinzuverdiensts mehr geben. Außerdem ist vorgesehen, die entsprechenden Grenzen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten zu erhöhen, und zwar auf gut 17.000 Euro um Jahr.
Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktgion, Johannes Vogel, wertet das Vorhaben als wichtigen Durchbruch hin zu einer einfachen, unbürokratischen Lösung – und als gute Nachricht nicht nur für die Betroffenen selbst: “Wir können es uns nicht leisten auf diese Menschen und ihr großes Erfahrungswissen zu verzichten”, sagte der der FAZ. Wer nach dem Renteneintritt doch noch wieder mehr arbeiten wolle als zuvor gedacht, könne dies nun unbesorgt tun. Für die Jahre 2020 bis 2022 war die Hinzuverdienstgrenze im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung auf gut 46.000 Euro im Jahr erhöht worden. Ohne die nun geplante Gesetzesänderung wäre sie zum 1. Januar 2023 automatisch wieder auf 6.300 Euro geschrumpft. Im Koalitionsvertrag hatten die Ampel-Partner dazu lediglich angekündigt: “Die Flexi-Rente wollen wir durch bessere Beratung in ihrer Bekanntheit verbreitern und die Regelung zum Hinzuverdienst bei vorzeitigem Rentenbezug entfristen.”
Die Rente sei auch keine Sozialleistung, sondern durch Beitragszahlungen verdient, sagte Vogel. Schon deshalb passe dazu keine Anrechnung anderer Einkünfte. Er sieht darin rentenpolitisch außerdem einen Schritt weg von einer starren Altersgrenze, die nicht mehr zur Lebenswirklichkeit von Millionen Menschen passe. Ziel müssten nun weitere Fortschritte hin zu flexiblen Übergängen in den Ruhestand nach schwedischem Vorbild sein.
dts Nachrichtenagentur