Der Verband “Die Familienunternehmer” fordert die Abschaltung des neuen Online-Handelsregisters, weil dort kostenlos und ohne Registrierung auch persönliche Daten wie private Wohnorte von Unternehmern, Geburtsdaten von Inhabern, Geschäftsführern und Aufsichtsräten, Angaben zu Beteiligungen und eingescannte Unterschriften abrufbar sind. “Solange sämtliche hinterlegte Daten nicht auf Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung bewertet wurden, ist das Portal vom Netz zu nehmen”, sagte Präsident Reinhold von Eben-Worlée dem “Handelsblatt” (Donnerstagausgabe).
Es bedürfe dringend einer Meldestelle, an die sich die Betroffenen wenden könnten, um ausgewählte Einträge aus ihrem Register sperren zu lassen. “Erst dann darf das Portal wieder online gehen”, sagte von Eben-Worlée. Dieser Umgang des Staates mit personenbezogenen Daten sei “an Naivität und Unbedarftheit” kaum zu überbieten. Zwar sind die Register seit jeher öffentlich.
Dokumente können beim zuständigen Registergericht vor Ort abgefragt und auch kopiert oder abfotografiert werden. Hier sind aber jeweils nur die Daten der ansässigen Unternehmen verfügbar. Möglich war seit 2007 auch eine Online-Abfrage, allerdings nur mit Nutzerregistrierung und Abrufgebühren. Durch das Gesetz, mit dem die EU-Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) umgesetzt wird, können nun seit dem 1. August Einträge und Dokumente des Handels-, Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregisters “barrierefrei” und kostenlos abgefragt und heruntergeladen werden.
Unternehmerin Eva Vesterling sagte dem “Handelsblatt” dazu: “Das macht fassungslos und zornig.” Kriminelle könnten die Daten für ihre Machenschaften nutzen. Dabei drohe nicht nur finanzieller Schaden für die Unternehmen. Schlimmstenfalls sei Leib und Leben in Gefahr, auch von Angehörigen.
“Der Staat liefert uns einfach aus”, sagte Vesterling. Das Bundesjustizministerium (BMJ) teilte auf Anfrage mit: “Das Anliegen des Datenschutzes und Sorgen vor einem Missbrauch von Daten nehmen wir ernst und prüfen gegenwärtig, ob und wie die Angabe personenbezogener Daten in zum Handelsregister eingereichten Dokumenten reduziert werden kann.”
dts Nachrichtenagentur